Dem Referentenentwurf vom 24.02.2023, welcher noch nicht endgültig von der Fraktion als Gesetzesentwurf verabschiedet wurde, lassen sich bis dato folgende geplante Änderungen entnehmen:
1. gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Das Budget der Verhinderungspflege von jährlich 1612,- Euro und das der Kurzzeitpflege von jährlich 1774,- Euro werden zu einem flexibel einsetzbaren und nutzbaren Budget, genannt Gemeinsamer Jahresbetrag zusammen gefaßt.
Dies bedeutet durch die Pflegereform 2024 kann das gesamte Budget von 3.386,- Euro flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Dies finde ich eine besonders wertvolle Verbesserung der häuslichen Pflege.
Die wohl größte Verbesserung für pflegende Eltern wird die
2. Erhöhung des Verhinderungspflege-Bugdets für nahe Verwandte
sein.
Dieses wird von einem Monat Pflegegeld auf 2 Monate Pflegegeld erhöht.
D.h. bei PG 2 können anstatt 316,- Euro für Oma und Opa ein Jahresbudget von 632,- Euro abgerechnet werden. (bzw. 5% mehr, siehe unten)
Zusätzlich entfällt die sogenannte Vorpflegezeit von 6 Monaten. Somit kann direkt ab Erhalt des Pflegegrades die Verhinderungspflege genutzt werden.
3. Erhöhung des Pflegegeldes um 5% ab 01.01.2024
PG 2: bisher 316,- Euro | ab 01.01.2024 331,80 Euro Pflegegeld
PG 3: bisher 545,- Euro | ab 01.01.2024 572,25 Euro Pflegegeld
PG 4: bisher 728,- Euro | ab 01.01.2024 764,40 Euro Pflegegeld
PG 5: bisher 901,- Euro | ab 01.01.2024 946,05 Euro Pflegegeld
Auch die Bezüge für die Pflegesachleistungsbeträge steigen ab dem 01.01.2024 um 5%.