Pflegebedürftigkeit nach dem 11. Sozialgesetzbuch betrifft längst nicht nur "alte Menschen". Auch die "Kleinen" können bereits pflegebedürftig sein und damit auch Pflegegrad (früher Pflegestufe) erhalten.
Dies ist der Fall, wenn ein Kind ein höheres Maß an Unterstützung benötigt als Gleichaltrige.
Falls Sie sich unsicher sind, lassen Sie uns dies in einem ersten kostenlosen Telefontermin klären.
Durch langjährige Erfahrung im Bereich Pflegeberatung und der Arbeit mit Kindern kann ich Ihnen nach dem ersten Gespräch bereits sagen, ob ihr Kind einen Anspruch auf einen Pflegegrad (Pflegestufe) hat und wie Sie weiter vorgehen sollten.
Mit fachkompetenter Beratung und Vorbereitung auf das MDK-Gutachten kann ich Sie darin unterstützen, dass auch Ihr Kind den Pflegegrad erhält, der ihm zusteht.
Mit einem Pflegerad (früher Pflegestufe) steht Ihnen ein finanzieller Ausgleich in Form von Pflegegeld, Entlastungsleistung, steuerlichen Vergünstigungen und Rentenbeiträgen zu. Verzichten Sie nicht darauf! Es kann Ihnen unter anderem dabei helfen, die nötigen finanziellen Mittel für Ihre ENTLASTUNG aufzubringen.