Pflegende Angehörige oder die Pflegebedürftigen selbst haben bei Pflegegrad 1 die Möglichkeit den Beratungsbesuch freiwillig einmal halbjährlich abzurufen. Ab Pflegegrad 2 ist die Beratung verpflichtend.
Dieser Beratungseinsatz ist für Sie kostenlos und hilft Ihnen bei der Klärung von Fragen und Unsicherheiten rund um die Versorgung Ihres Pfleglings.
Wie oft muss der Beratungseinsatz nachgewiesen werden?
- bei Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- bei Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Wird die Pflegeberatung nicht fristgemäß nachgewiesen, kann Ihnen die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz streichen.
Als anerkannte neutrale Beratungsstelle der Krankenkassen, rechne ich diese Hausbesuche direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Es entsteht für Sie keinerlei finanzielle oder organisatorische Belastung.
Buchen Sie direkt über meinen Kalender Ihren nächsten Beratungseinsatz oder melden Sie sich zur Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.